Mal wieder eine (meiner Meinung nach berechtigte Niederlage) für den allgegenwärtigen Dieter Bohlen. Zusammen mit dem Welfenprinz Ernst August von Hannover unterlag der DSDS-Komödiant vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen den Zigaretten-Konzern British American Tobacco (Lucky Strike).
Bohlen und der Welfen-Prinz hatten in erster Instanz gegen den Tabakhersteller ein Verfahren wegen zweier Werbekampagnen gewonnen. Das Hamburger Oberlandesgericht erkannte damals auf eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und sprach den beiden eine ordentliche Entschädigung zu: Dieter B. erhielt 35.000 Euro, der blaublütige Ernst August gar 60.000 Euro.
Auslöser der Auseinandersetzung waren zwei Werbemaßnahmen von British American Tobacco, welche die beiden Betroffenen in satirischer Weise einbezog. Die erste spielte auf Bohlens Buch "Hinter den Kulissen" aus dem Jahr 2000 an. Dieses musste nach mehreren Gerichtsverfahren mit geschwärzten Passagen vertrieben werden. Die Werbekampagne zeigt einen schwarzen Filzstift und eine halbgeschwärzte Textpassage mit dem Inhalt "Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher". In Sachen Welfenprinz war eine eingedrückte Zigarettenschachtel im Verbund mit der Aussage "War das Ernst? Oder August?" Stein des Anstosses. Diese Kampagne nahm Bezug auf tätliche Auseinandersetzungen in den Jahren 1998 und 2000, in welche das Hannoveraner Blaublut verwickelt war.
Der erstinstanzliche Sieg der beiden "Geschädigten" wurde nun vom Bundesgerichtshof zurückgenommen. Entscheidendes Argument des Gerichts war einerseits die grundsätzliche Feststellung, dass sich "Werbung mit aktuellen Themen auseinandersetzen" dürfe und andererseits die Tatsache, dass "nicht der Eindruck erweckt werde, die Betroffenen würden die beworbene Zigarettenmarke empfehlen". Dem ist an sich nichts hinzuzufügen. Bohlen hat 35.000 Euro weniger, was ihn wohl herzlich wenig kümmern wird, allenfalls sein Ego dürfte einen kleinen Kratzer abbekommen haben. Und um Herrn W. zu zitieren: "...und das ist auch gut so".