Ein ahnungsloser Rentner, der nicht mal wusste "wer oder was ein Bushido sein sollte", wurde samt zweier anderer Computerbesitzer von dem bekannten Rapper vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen dem angeblichen Herunterladen eines seiner "künstlerischen Werke" verklagt - und bekam prompt Recht...
Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung - Rapper Bushido ist vor deutschen Gerichten durchaus bekannt. Diesmal war die Geschichte mal anders herum. Der "Musikstar" trat diesmal vor dem Landgericht Düsseldorf als Kläger auf. Angeklagt wurden drei Internetnutzer, welche über Tauschbörsen urheberrechtlich geschütztes Material von Anis Mohamed Youssef Ferchichi (so der bürgerliche Name des Klägers) heruntergeladen haben sollen. Das Düsseldorfer Landgericht gab der Klage instanzenbedingt recht und erließ einstweilige Verfügungen gegen die drei Computerbesitzer, die alle versicherten gar keine Musikpiraten zu sein.
Die Geschichte ist aus zwei Gründen bizarr bis bedenklich: Zum einen klagt hier ein bekannter Krmineller, der im Deckmantel des "Gangsta Rappers" auf seine eigene rechtsfreie Zone beharrt, gegen "arme" Tauschbörsennutzer im Stile eines typischen deutschen Spießers. Wo ansonsten Hasstiraden gegen Frauen und Homosexuelle an der Tagesordnung sind, wo Körperletzungen und Schlägereien zum Alltag gehören, jetzt ein derartiger Durchbruch in den Rechtsstaat mitsamt IP-Adresse der ach so bösen Tauschbörsennutzer???
Zum zweiten ließ ein Blick auf die drei Angeklagten ernsthafte Zweifel hinsichtlich des Tatvorwurfes aufkommen. Kein einziger sah danach aus zum Fankreis von Herrn Ferchichi zu zählen. Ein angeklagtes Ehepaar war zur fraglichen Zeit gar nicht zu Hause, ein Rentner gab glaubhaft zu Protokoll, dass er nicht mal wisse, "wer oder was ein Bushido sei". Auch dass er keine Ahnung von Peer-to-Peer-Filesharing hat ist durchaus anzunehmen.
Das Gericht befand jedenfalls, dass es auf das tatsächliche Herunterladen nicht ankomme und die IP-Adresse als Nachweis genüge. Na ja - es ist wohl anzunehmen, dass das einzige Vergehen der Angeklagten darin bestanden haben dürfte ihr Funknetzwerk nicht entsprechend gesichert zu haben, wodurch fremde Musikpiraten über die einschlägige IP-Adresse umsonst downloaden konnten. Für mein Rechtsempfinden alles sehr bedenklich...