Horst Schlämmer, die von dem bekannten Komiker Hape Kerkeling geschaffene Kultfigur, wurde von der rechtsextremistischen Partei "Die Republikaner" zu Wahlkampfzwecken missbraucht. Nun klagt Kerkeling gegen die umstrittene Partei.
Wieder mal eine Geschichte bei der man nicht so recht weiss ob das Ganze wirklich so wichtig ist wie es gemacht wird, aber der Standpunkt des Anwaltes von Hape Kerkeling, der eine Ausnutzung der Popularität seines Mandanten sieht, ist ohne Zweifel richtig.
Was ist genau passiert: Im Vorfeld der Bundestagswahl beglücken uns bekanntermaßen unsere Volksvertreter und jene, die es werden möchten, mit mehr oder weniger aussagekräftigen Werbespots. Auch die rechtsgerichtete Partei "Die Republikaner" bekommmt - wie in einem demokratischen Staat üblich - das Recht sich im Rahmen derartiger Spots zu präsentieren. In dem knapp zweiminütigen Filmchen, welches der "Stein des Anstosses" ist, erklärt die Kandidatin Uschi Winkelsett u.a.: "Nein, mein Name ist nicht Schlämmer. Und ich kandidiere auch nicht für eine Spaßpartei. Politik ist nicht lustig. Aber seine 18 Prozent würden auch uns gut stehen ...". Etwas später heisst es dann: "Wählen Sie die Republikaner. Frei nach Horst Schlämmer: Schlechter als die anderen sind wir auch nicht."
Der besagte Wahlwerbespot soll bisher drei mal gelaufen sein, nun will Kerkeling eine einstweilige Verfügung gegen die weitere
Ausstrahlung erreichen. Die Argumentation des Anwalts des TV-Entertainers basiert - wie bereits angemerkt - auf der Ausnutzung der Popularität der Filmfigur Horst Schlämmer zu Gunsten der Partei von Frau Winkelsett. Auf eine Abmahnung vom vergangenen Freitag hatte deren Partei im übrigen nicht reagiert. Die beantragte einstweilige Verfügung soll der 18-Prozent-Forderung nun ein Ende bereiten.
Das Schlusswort soll dem beliebten Verwandlungskünstler selbst gehören: "Es ist nun an den Gerichten zu entscheiden". Dem ist nichts hinzuzufügen.