Prominentenrabatt, Kinderschänder, vier verwickelte Staaten mit ihren teilweise sehr unterschiedlichen Rechtssystemen, eine über 30 Jahre zurückliegende Straftat - der Fall Roman Polanski hat in der Tat einiges zu bieten...
Roman Polanski, weltweit bekannter und geschätzter Star-Regisseur zahlreicher Filmhits wie "Chinatown" und "Rosemarys Baby", wurde am vergangenen Wochenende in der Schweiz wegen einer 32 Jahre zurückliegenden Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens auf dem Flughafen festgenommen, nun droht ihm die Abschiebung in das Tatland USA.
Eine aufregende Geschichte in jedem Falle, auf die sich die Presse weltweit mit großem Interesse stürzt. Zentrum des ganzen Schauspiels ist die Schweizer Metropole Zürich wo der gebürtige Pole auf dem Filmfestival für sein Lebenswerk geehrt werden sollte. Polanski befindet sich aktuell in Auslieferungshaft und hat ein Auslieferungsverfahren vor sich, das sich Wochen oder sogar Monate hinziehen könnte. Die Komplexität der Situation wird dadurch verschärft, dass insgesamt vier Staaten - die Schweiz, die USA, Frankreich und Polen - in die Angelegenheit verwickelt sind, was eine Auslieferung noch komplizierter machen dürfte.
Es darf spekuliert werden dass es durchaus Plan der US-amerikanischen Staatsanwaltschaft war die Schweiz ins Boot zu holen um das weltweite Interesse an einer Straftat aus dem Jahr 1977 wiederherzustellen und jedweden "Deal" unmöglich zu machen. Doch andererseits gibt es durchaus Stimmen welche davon ausgehen dass der mittlerweile 76-jährige Oscar-Preisträger eine Verfahrenseinstellung erreichen könne und / oder die Strafe als verbüßt anerkannt werde.
Der ursprüngliche Strafprozess datiert aus dem Jahr 1978, damals hatte der Regisseur im Rahmen eines Sensationsprozesses sich des Sexualverkehrs mit einer Minderjährigen schuldig bekannt im Hinblick auf einen möglichen Handel mit der Staatsanwaltschaft. Da das durch den Richter in Aussicht gestellte Strafmaß dann aber doch höher war als angedacht setzte sich Polanski nach Frankreich ab und betrat seitdem niemals mehr amerikanischen Boden. Frankreich spielt insofern eine wichtige Rolle da kein Auslieferungsabkommen mit den USA besteht, Reisen in europäische Nachbarländer brachten bis dato ebenfalls keine Behelligung durch die dortigen Behörden mit sich. Wohlgemerkt obwohl der Betroffene seit 1978 flüchtig und seit 2005 weltweit zur Verhaftung ausgeschrieben war.
Wie aus den USA verlautet habe die Staatsanwaltschaft Los Angeles auch schon bei früheren Auslandsreisen des Regisseurs versucht seiner habhaft zu werden, jedoch waren die Aktionen bis dato nicht von Erfolg gekrönt. Die Wende brachte nun die via Internet angekündigte Lebenswerkehrung beim "Zürich Film Festival".
Nicht unerwähnt bleiben soll das Opfer aus dem Jahr 1977, die damals 13 Jahre alte Samantha Geimer. Diese hat sich längst selbst zu erkennen gegeben und legt Wert darauf mit dem Fall abgeschlossen zu haben. Nach der Straftat wurde eine außergerichtliche Einigung erzielt deren Inhalt nie bekannt wurde. Samatha Geimer nahm nun offiziell zur Sachlage Stellung und sprach sich klar für eine Einstellung des Verfahrens ein.